Online-Bewertungen: Oft ein schmaler Grat

artikelbild_Online-Bewertungen

Online-Bewertungen sind heutzutage in fast allen Bereichen etwas vollkommen normales. Nahezu jeder hat sich schon einmal bei Amazon die Bewertungen durchgelesen, um eine Entscheidung für oder gegen ein Produkt zu treffen oder sich anderweitig Testberichte im Internet verschafft.

Auch für Restaurants sind Online-Bewertungen nichts Neues mehr. Diverse Bewertungsportale bieten die Möglichkeit, über den Restaurantbesuch zu berichten und anderen eine Empfehlung auszusprechen oder eben auch von nicht so tollen Erlebnissen zu berichten.

Bei Online-Bewertungen bewegt man sich auf einem schmalen Grat

Sowohl die Kritiker als auch die Betreiber von Bewertungsportalen und ähnlichen Webseiten bewegen sich dabei aber auf einem schmalen Grat. Besonders dann, wenn die Online-Bewertungen eher negativ ausfallen. Jeder Gastronom wird sich über eine positive Bewertung freuen, da diese schließlich kostenlose Werbung für sein Restaurant ist. Anders sieht es aus, wenn den Gastronomen eine Welle negativer Kritik trifft, die dann auch noch jeder im Netz sehen kann.

Oft wird dann auch heute noch mit der juristischen Keule geschwungen, um die unliebsame Kritik loszuwerden, anstatt sich sachlich damit auseinanderzusetzen. Diese Erfahrung musste jüngst auch der Euroman machen. Durch die Kochprofis von RTL 2 aufmerksam gemacht, testete dieser ein Restaurant und kam zu einer deutlich negativen Kritik, die er  auf seiner Webseite veröffentlichte.

Zunächst passierte laut dem Euroman nichts, als die Bewertung bei Google aber immer häufiger gefunden wurde, wurde auch der betroffene Gastronom aufmerksam und verlangte die Löschung der Kritik, wozu er sogar einen Anwalt hinzu zog.

Auch wir als Betreiber von my-restaurantguide.com hatten bereits mehrfach Kontakt zu Gastronomen, die die Löschung ihres Restaurants von unserem Portal oder die Änderung von Angaben verlangten. Wie auch der Euroman sagt, kann es dabei im ersten Moment auch schonmal etwas ruppiger zur Sache gehen, weil die Gastronomen meist ziemlich aufgebracht sind. Wir konnten bisher aber noch alles gütlich und ohne Anwälte regeln.

restaurant-kritik.de schaffte 2011 eine Art Präzedenzfall

Anders erging es laut essen-und-recht.de dem inzwischen an Yelp verkauften Bewertungsportal restaurant-kritik.de im Jahr 2011. Damals verlangte ein Gastronom die Löschung einer Kritik. Da das Portal dies ablehnte, ging der Fall vor Gericht, wo restaurant-kritik.de am Ende gewann. Das Gericht begründete laut essen-und-recht.de sein Urteil mit der grundsätzlichen Meinungsfreiheit, die bis zu einem bestimmten Punkt auch bei Online-Bewertungen gilt, so dass sich Gastronomen durchaus auch negative Kritiken gefallen lassen müssen. Dieses Urteil ließ sicherlich einige Betreiber von Bewertungsportalen aufatmen, da hier eine Art Präzedenzfall geschaffen wurde, der endlich Sicherheit brachte, was Online-Bewertungen angeht.

Genau das scheint bei vielen Gastronomen allerdings noch nicht angekommen zu sein, die auf Online-Bewertungen oft auf eine Art reagieren, die mit normalen Umgangsformen wenig zu tun hat. Als Betreiber eines Bewertungsportals fragt man sich dann ebenso oft, warum die eindeutigen Vorteile von Online-Bewertungen bei vielen Gastronomen noch nicht angekommen zu sein scheinen.

Wer negative Kritik bekommt und sich sachlich damit auseinandersetzt, der hat schließlich die Möglichkeit herauszufinden, was in seinem Betrieb nicht ganz rund läuft und eben diese Hebel anzufassen, um Korrekturen vorzunehmen und am Ende zufriedenere Kunden zu haben. Gerade dieser Aspekt sollte für den bemühten Gastronomen doch Grund genug sein, nicht gleich die juristische Keule zu schwingen, sondern die Online-Bewertungen als Möglichkeit zu sehen, seinen Betrieb zu verbessern und damit dann auch mehr Umsätze zu erzielen.

Quelle: der-euroman.com, essen-und-recht.de

Artikelbild: screenshot von my-restaurantguide.com