Online-Bewertung: Wie mache ich es richtig?

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Kundenrezensionen und die Online-Bewertung im Internet werden immer beliebter. Ob es nun um den Hotelaufenthalt, einen Arztbesuch oder eben das Essen im Restaurant geht: Immer mehr Menschen orientieren sich an der Online-Bewertung auf einer der zahlreichen Bewertungsplattformen. Doch was darf man im Internet eigentlich und wann geht man bei der Online-Bewertung zu weit? Ein Artikel von ZDF WISO hat sich mit dieser Fragestellung beschäftigt.

Online-Bewertungen: Auch die Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen

Generell gilt laut dem Artikel auch im Internet zunächst einmal die Meinungsfreiheit. Lässt man seiner Wut über schlechten Service oder vermeintlich mindere Qualität bei einer Online-Bewertung aber freien Lauf, kann man schnell ein Gerichtsverfahren mit hohen Kosten und eventuellen Schadenersatzansprüchen am Hals haben.

Im Artikel von ZDF WISO heißt es dazu: „Jemanden im Internet heftig zu beschimpfen – zum Beispiel mit den Worten „Diese blöde Kuh“ oder „So ein Arschloch“ – ist nicht erlaubt. Mit einer Beleidigung macht man sich sogar strafbar. Auch Verleumdungen und üble Nachrede sind tabu.

Vorsicht bei falschen Tatsachenbehauptungen

Weiterhin wird in dem Bericht von ZDF WISO darauf eingegangen, dass grundsätzlich zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen unterschieden wird. Schreibt man zum Beispiel, dass man im Restaurant, trotz Reservierung, eine halbe Stunde auf einen Tisch warten musste, so ist dies eine Tatsachenbehauptung und diese muss dann auch wahr sein.

Im Artikel von ZDF WISO heißt es weiter: „Ob es sich bei einer Aussage um eine Tatsachenbehauptung oder um eine Meinungsäußerung handelt, ist nicht immer eindeutig und wird von Gerichten auch immer wieder unterschiedlich ausgelegt. Umso wichtiger ist es, dass man sich mit den Regeln auskennt und besser zweimal überlegt, was man im Internet veröffentlicht und was nicht.

So gilt zum Beispiel auch, dass man im bei einer Online-Bewertung keine Schmähkritik (beleidigenden, sexistischen oder rassistischen Äußerungen) verbreiten darf. Diese kann sogar strafrechtliche Folgen haben. Im Hinblick auf Tatsachenbehauptungen gilt außerdem eine recht einfache Regel: Bei der Wahrheit bleiben und sachlich argumentieren. Weiterhin sollte man laut ZDF WISO nur Produkte und Dienstleistungen bewerten, die man auch selbst getestet oder genutzt hat.

Weitere Tipps und Videos zum Thema Online-Bewertung finden sich im Artikel von ZDF WISO auf der Webseite des ZDF.

Quelle: ZDF WISO

Artikelbild: screenshot von my-restaurantguide.com