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Coca-Cola: Rechtswidrige Kennzeichnung bei Einwegflaschen und Getränkedosen
Aktuelle Testkäufe der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben ergeben, dass die Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG Verbraucher durch eine ordnungswidrige Kennzeichnung ihrer Getränke in Einwegplastikflaschen und Getränkedosen in die Irre führt. Demnach sollen praktisch alle Produkte des Coca-Cola Konzerns gegen die geltende Verpackungsverordnung verstoßen haben, nach der auf bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen „deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle“ auf die Pfandpflichtigkeit hingewiesen werden muss. Ein solcher Hinweis, durch den der Käufer erfährt, dass er eine werthaltige Verpackung erwirbt, wurde an keiner Stelle der getesteten Getränkeverpackungen von Coca-Cola gefunden.
Coca-Cola weist nicht auf Pfandpflichtigkeit von Dosen und Einwegflaschen hin
Was bei vielen Bundesbürger kein Problem ist, die auch ohne Kennzeichnung wissen, dass sie bei Rückgabe leerer Dosen oder Plastikflaschen 25 Cent Pfand zurückerhalten, stellt bei den meisten ausländischen Besuchern ein Problem dar, da diesen der Pfandwert nicht bekannt ist. Diesen Sachverhalt belegen stichprobenhafte Befragungen der DUH an stark frequentierten und touristischen Orten, ebenso wie die hohen Kontrollintervalle von Pfandsammlern an diesen Plätzen. Durch die Nichtkennzeichnung der Pfandpflicht bzw. des Pfandwertes generiert Coca-Cola somit einen Pfandschwund, den die DUH auf einen jährlichen Millionenbetrag zu Lasten der Verbraucher schätzt.
Die DUH als klageberechtigter Umwelt- und Verbraucherschutzverband hat nun rechtliche Schritte gegen Coca-Cola eingeleitet und den Konzern am 26.5.2015 aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, nach der Coca-Cola ab sofort den Verkauf von in Einweg abgefüllten, pfandpflichtigen Getränken mit einer ordnungswidrigen Kennzeichnung stoppen soll. Die DUH will so den rechtswidrigen Verkauf stoppen und durchsetzen, dass Verbraucher über die Einweg-Pfandpflicht auf Getränkedosen oder Flaschen korrekt informiert werden.
DUH leitet rechtliche Schritte ein und fordert Konsequenzen
„Coca-Cola Chef Ulrik Nehammer hat nicht nur dem bundesdeutschen Mehrwegsystem den Krieg erklärt. Verbraucher werden rechtswidrig nicht über die Pfandwertigkeit informiert und so Zusatzeinnahmen auf Kosten der getäuschten Verbraucher erzielt“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, der gleichzeitig die Marktkontrollorgane der Bundesländer dazu auffordert, Ordnungsmittel gegen Coca-Cola zu ergreifen, so wie es die geltende Verpackungsverordnung ausdrücklich für den Fall des Verstoßes gegen die Kennzeichnungspflicht vorsieht.
Die unterlassene Kennzeichnung von Coca-Cola-Einwegflaschen führt auch zu einer zusätzlichen Verwirrung der Verbraucher, ob die jeweilige Flasche eine umweltfreundliche Mehrweg- oder ökologisch nachteilige Einwegverpackung ist. „Coca-Cola versucht gegenüber Verbrauchern die Zunahme seiner unökologischen Einwegflaschen zu vertuschen. Durch den Verzicht auf die vorgeschriebene ‚deutlich lesbare‘ Kennzeichnung sollen Verbraucher im Unklaren gelassen werden, was sie eigentlich kaufen“, erklärt der DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Die derzeitigen Praktiken von Coca-Cola, Verbraucher über die Art der Getränkeverpackung im Unklaren zu lassen, zeigen, wie dringend eine vom Gesetzgeber überwachte Kennzeichnungsregelung für Getränkeverpackungen ist. In den ersten Jahren der Einweg-Pfandpflicht kennzeichnete Coca-Cola seine Flaschen vorbildlich als „Einweg“ und vermerkte deutlich lesbar den Pfandbetrag von 25 Cent.
„Umweltministerin Barbara Hendricks und die für die Vollzugskontrolle der Verpackungsverordnung zuständigen Umweltminister der Länder sind nun aufgefordert, die derzeit geltenden Kennzeichnungsvorschriften durch die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Coca-Cola durchzusetzen“, fordert Resch.
Quelle: pregas.de
Artikelbild aus den Bildern zur Pressemitteilung der DUH