Burkhard Siebert (NGG): Kritik an sachgrundloser Befristung!

Burkhard Siebert

Foto: www.ngg.net

Laut IAB-Betriebspanel sind von allen befristeten Arbeitsverträgen in der Nahrungsmittel- und Genussmittelbranche 71,9 Prozent, im Gastgewerbe 49,2 Prozent und branchenübergreifend 47,9 Prozent sachgrundlos. Diese Tatsache sorgt nun für Kritik seitens der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die am 18. April 2015 eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben hat.

Darin wird der stellvertretende Vorsitzende der NGG, Burkhard Siebert (Foto), zitiert, der auf einer Veranstaltung der NGG in Osnabrück an die Politik appelierte, „die unsoziale und familienfeindliche ‚sachgrundlose Befristung“ abzuschaffen.

Burkhard Siebert: Mit sachgrundloser Befristung wird flächendeckend der gesetzliche Kündigungsschutz umgangen.

Burkhard Siebert kritisiert auch, dass mit dem Mittel der sachgrundlosen Befristung flächendeckend der gesetzliche Kündigungsschutz umgangen werde. Er wird in der Pressemitteilung der NGG außerdem mit den Worten zitiert: „Laut aktuellen Zahlen des IAB gibt es in unseren Branchen besonders viele Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten ein Mindestmaß an Planungssicherheit verwehren und sie ohne Grund befristet einstellen. Für sie erhöht das die Flexibilität, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heißt das Unsicherheit, Druck und Zukunftsangst.“

Angesichts der Tatsache, dass gerade in der Gastronomie aktuell über einen Fachkräftemangel geklagt wird, sieht Burkhard Siebert die Betriebe in der Pflicht, die durch die Erhöhung der Anzahl an unbefristet angestellten Arbeitskräften die Attraktivität der Branche deutlich erhöhen könnten.

Burkhard Siebert sagt laut der Pressemitteilung weiter: „Wenn die Politik der demographischen Entwicklung wirksam entgegenwirken will, muss sie die sachgrundlose Befristung abschaffen und so junge Menschen bei der Familienplanung unterstützen. Wer nicht weiß, ob er in drei Monaten noch einen Job hat, der denkt nicht ans Kinderkriegen.“

Problem betrifft nicht nur das Gastgewerbe. Politik ist gefordert!

Mit diesen Aussagen trifft Burkhard Siebert meiner Meinung nach einen wichtigen Kern der Probleme in Deutschland, denn das Problem befristeter Verträge betrifft wohl nahezu alle Branchen unseres Landes. So werden die meisten Neueinstellungen in den Firmen und Betrieben zunächst auf ein Jahr befristet. Dies passiert oft sogar bei der Übernahme von Azubis, die der Betrieb selbst ausgebildet hat. An dieser Stelle darf dann schon einmal die Frage nach dem Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten als Ausbilder gestellt werden.

Wenn ich jemanden über drei Jahre selbst ausbilde und davon ausgehe, dass ich dies gut mache, dann sollte doch davon auszugehen sein, dass ich diese gut ausgebildete Fachkraft dann auch auf jeden Fall behalten will, wenn ich mich zur Übernahme entschließe. Ein befristeter Vertrag sendet für mich in solch einer Situation irgendwie ein Zeichen in die falsche Richtung.

Ohne Planungssicherheit keine Familien

Auch im Punkt der Planungssicherheit für Familien kann ich Burkhard Siebert nur zustimmen. Die Politik redet seit Jahren davon, die Familien stärken zu wollen, tut dies aber zum Beispiel durch den Ausbau der U3-Betreuung. Für mich ist dies ein klarer Widerspruch. Das Ziel kann es doch nicht sein, dafür zu sorgen, dass man trotz Kind arbeiten gehen kann, um überhaupt genug zu verdienen, um dem Kind, dass die Eltern quasi den ganzen Tag über nicht sieht, auch etwas bieten zu können.

Viel eher müsste meiner Meinung nach dafür gesorgt werden, dass man durch eine feste Arbeitsstelle auch genug verdient und trotzdem Zeit hat, sich vernünftig um seine Kinder zu kümmern. Ansonsten stärkt man Familie nicht, zumindest dann, wenn man unter Familie auch das versteht, was früher unter diesem Begriff verstanden wurde.

Politik und Arbeitgeber sind also gleichermaßen gefordert, die Probleme wirksam, zukunftsorientiert und mit Lösungen anzugehen, die eine langfristige Verbesserung ermöglichen und nicht nur kurzfristige und medienwirksame Erfolge erzielen.

Quelle: Pressemitteilung der NGG