Allergen-Kennzeichnungspflicht: Ein Problem für die Gastronomie?

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Seit dem 14. Dezember 2014 sind Gastronomen dazu verpflichtet, die 14 so genannten Hauptallergene auf ihren Speisekarten zu Kennzeichnen. Für Allergiker ist das sicher gut, aber für die Gastronomen ein erheblicher Mehraufwand, der heißt diskutiert wurde. Wir wollen daher einen Blick darauf werfen, wie sich die Situation seit Dezember 2014 entwickelt hat.

Allergen Kennzeichnungspflicht ist ein großer Vorteil für Allergiker

Zunächst aber sollte man sich anschauen, was genau denn da ab dem 13. Dezember per EU-Verordnung zur Pflicht wurde. Der WDR schrieb dazu in einem Bericht vom 12.12.2014: „Ab dem 13. Dezember 2014 ist die Kennzeichnung der Hauptallergene auch für lose Ware verpflichtend. Jeder, der Lebensmittel unternehmerisch anbietet – vom Bäcker bis zum Sternekoch – muss dann bis zu 14 Allergene angeben.“

Es gilt also für jeden, der nicht abgepackte Ware anbietet seit Ende letzten Jahres nun auch, dass die enthaltenen Allergene gekennzeichnet sein müssen. Klar, dass dies ein großer Mehraufwand für zum Beispiel Gastronomen ist. Laut dem WDR Bericht ist aber genauso klar, dass genug Zeit war, sich auf die neue Verordnung vorzubereiten und zwar genau drei Jahre. Der WDR zitierte im Dezember 2014 Hans Peter Riedmiller, den Vorsitzenden des NRW-Landesverbandes der Lebensmittelkontrolleure mit den Worten: „Wer erst jetzt mit der Planung anfängt, der wird große Probleme bei der Umsetzung bekommen. Die Zeit für die Vorbereitung wird kaum reichen.“

DEHOGA sieht große Probleme für die Branche

Der WDR berichtete außerdem darüber, dass der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) bei der Umsetzung der neuen Vorgaben große Probleme auf die Branche zukommen und sogar die Grenzen der Realisierbarkeit erreicht sah, da in vielen Gastronomiebetrieben häufig wechselnde und nicht standardisierte Gerichte angeboten werden, was den Aufwand, den die Allergen-Kennzeichnungspflicht mit sich bringt, noch einmal deutlich ansteigen lässt.

Wie ist aber nun die Situation einige Monate nach der Einführung der Allergen-Kennzeichnungspflicht? Die WAZ schreibt dazu in einem Artikel vom 14.03.2015, dass das Echo auf die Allergen-Kennzeichnungspflicht in der heimischen Gastronomie durchaus geteilt sei. Laut dem Bericht finden 53 Prozent der Gastronomen die Regelungen angemessen, während 47 Prozent sie für überzogen halten.

Bisher hat es auch funktioniert

Wie die WAZ weiter schreibt, sagen 94 Prozent der Betriebe, die bereits vor der neuen Allergen-Kennzeichnungspflicht von Kunden auf Allergene angesprochen wurden, dass ihre bisherigen Auskünfte darüber vollkommen ausgereicht hätten. Ist die Allergen-Kennzeichnungspflicht also unnötig und nur eine weitere Bürokratiehürde nach Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz?

Viele Allergiker werden das sicher nicht so sehen, da sie es nun deutlich einfacher haben, im Restaurant oder beim Bäcker das richtige Produkt auszuwählen und dabei nicht Gefahr laufen, einen Allergieschock zu erleiden, der durchaus auch tödlich enden könnte.

Man muss also klar sagen: Natürlich macht die Allergen-Kennzeichnungspflicht Sinn! Man muss allerdings genauso festhalten, dass man den Gastronomen und allen anderen, die der Pflicht nachkommen müssen, dann auch Werkzeuge zur Verfügung stellen muss, die die Durchführung zulassen und den bürokratischen Aufwand nicht ins unermessliche steigen lassen.

Quelle: derwesten.de und wdr.de

Artikelbild unter CC-Lizenz von Michael Pollak