Coca-Cola: Rechtswidrige Kennzeichnung bei Einwegflaschen und Getränkedosen

Aktuelle Testkäufe der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben ergeben, dass die Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG Verbraucher durch eine ordnungswidrige Kennzeichnung ihrer Getränke in Einwegplastikflaschen und Getränkedosen in die Irre führt. Demnach sollen praktisch alle Produkte des Coca-Cola Konzerns gegen die geltende Verpackungsverordnung verstoßen haben, nach der auf bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen „deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle“ auf die Pfandpflichtigkeit hingewiesen werden muss. Ein solcher Hinweis, durch den der Käufer erfährt, dass er eine werthaltige Verpackung erwirbt, wurde an keiner Stelle der getesteten Getränkeverpackungen von Coca-Cola gefunden. Coca-Cola weist nicht auf Pfandpflichtigkeit von Dosen und Einwegflaschen hin Was bei vielen Bundesbürger kein Problem ist, die auch ohne Kennzeichnung wissen, dass sie bei Rückgabe leerer Dosen oder Plastikflaschen 25 Cent Pfand zurückerhalten, stellt bei […]

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