Arbeitszeitgesetz: NGG kritisiert die Forderungen des DEHOGA
Foto: www.ngg.net Auf seiner Jahrespressekonferenz am 11. Juni 2015 forderte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) unter anderem eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die Lebenswirklichkeit. In einer entsprechenden Pressemitteilung des DEHOGA Bundesverbandes lautet der konkrete Vorschlag, an maximal drei Tagen pro Woche eine Arbeitszeit von bis zu zwölf Stunden zu ermöglichen. Wohlgemerkt geht es dabei nicht um eine Verlängerung der Gesamtarbeitszeit. DEHOGA: Arbeitszeitgesetz muss an die Lebenswirklichkeit angepasst werden Laut dem DEHOGA Bundesverband erweist sich, im Zusammenhang mit der Arbeitszeitdokumentation, die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden, die im Arbeitszeitgesetz festgeschrieben ist, als zunehmendes Problem für die Branche. DEHOGA-Präsident Fischer: „Stellen Sie sich vor, eine Veranstaltung, etwa eine Hochzeitsfeier, dauert länger als geplant. Unsere Betriebe können nicht mitten in der Nacht die […]
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