NGG fordert Umstellung der Kassensysteme auf INSIKA

Burkhard Siebert (NGG)

Foto: www.ngg.net

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gab am 25.06.2015 in einer Pressemitteilung bekannt, dass sie die Finanzminister der Länder darin unterstützt, Steuerbetrügern mit dem Einsatz moderner Kassensysteme den Kampf anzusagen und damit zeitgemäße Wege zu gehen.

„Seit 2012 liegt mit ‚Insika‘ eine einfache und kostengünstige Lösung zur fälschungssicheren elektronischen Aufzeichnung in Registrierkassen bei Finanzminister Schäuble in der Schublade. Nach aktuellen Medienberichten könnte der Fiskus zehn Milliarden Euro mehr Steuern einnehmen, wenn der Umsatz korrekt versteuert würde. Zögern Sie nicht länger, Herr Schäuble: Führen Sie Insika jetzt ein. Der Staat darf nicht länger Schutzmacht für Steuerbetrüger sein“, forderte der stellvertretende NGG-Vorsitzende Burkhard Siebert (Bild oben) anlässlich der beginnenden Konferenz der Länderfinanzminister.

Burkhard Siebert (NGG): Schwarzgeldsumpf trockenlegen – Dokumentation erleichtern

Siebert ist sich sicher: „Wenn Kassensysteme nicht manipulierbar sind, können dem Staat die ihm zustehenden Steuern auch zufließen. Dann sind auch all die ordentlich arbeitenden Unternehmen wettbewerbsfähiger, weil sie vor der Schmutzkonkurrenz von Betrügern geschützt werden.“

Gleichzeitig könnte laut Siebert mit der Nutzung von Insika (Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme) und derart gesicherten Registrierkassen auch die Arbeitszeit der Beschäftigten in allen Bargeld-Branchen – wie zum Beispiel dem Gastgewerbe sowie dem Bäcker- und Fleischerhandwerk – lückenlos, fälschungssicher und unbürokratisch erfasst werden. „Die Nachweise der Arbeitszeiten wären mit Knopfdruck ganz einfach zu führen. Schlupflöcher für Schwarzumsätze und damit Schwarzarbeit könnten geschlossen werden. Auch der Aufwand für betriebliche Prüfungen wäre geringer.“

Bürokratie rund um Mindestlohn und Arbeitszeiterfassung könnte erheblich reduziert werden

Diese Lösung unterstütze damit erheblich auch die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die bei der Kontrolle der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns und der Einhaltung der Arbeitszeiten gemäß des Arbeitszeitgesetzes erheblich entlastet werden könnte. Auch für die Beschäftigten gäbe es erhebliche Vorteile, wenn sie Zugang zu den Nachweisen hätten. Bei Unregelmäßigkeiten von Lohnzahlungen, beispielsweise bei nicht vergüteten Überstunden, Nacht- oder Feiertagsarbeit, könnten Angestellte dann ihre Ansprüche einklagen.

Burkhard Siebert verwies außerdem darauf, dass Österreich ab 2016 die Registrierkassenpflicht mit Umsätzen ab 15.000 Euro einführen werde, um Steuerbetrug bei der Umsatzsteuer zu verhindern.

Quelle: Pressemitteilung der NGG